Führt Ihr Unternehmen vorübergehend Dienstleistungen in Dänemark aus?
– Dann muss Ihr Unternehmen im Register für Ausländische Dienstleister (RUT – Registret for Udenlandske Tjenesteydere) eingetragen werden.
Wenn ein ausländisches Unternehmen Dienstleistungen in Dänemark ausführt, muss das Unternehmen in RUT eingetragen werden.
Sie müssen Informationen über die einzelnen vom Unternehmen in Dänemark ausgeführten Dienstleistungen und über die nach Dänemark entsendeten Mitarbeiter erteilen.
Um Ihr Unternehmen in Dänemark zu registrieren, müssen Sie ein oder mehrere Formulare ausfüllen.
Registrierung des Unternehmens
Wenn Ihr Unternehmen das erste Mal nach Dänemark kommt, muss es registriert und in diesem Zusammenhang möglicherweise umsatzsteuerlich erfasst werden.
Registrierung der Dienstleistungen
Jedes Mal wenn Ihr Unternehmen mit der Erbringung einer neuen Dienstleistung beginnt, muss das Unternehmen die Dienstleistung registrieren und Informationen darüber liefern, welche Mitarbeiter die Dienstleistung ausführen.
Hinweis - neue Rechtsvorschriften im Bereich pro 2010.06.01
Lov 509 af 19/05/2010 (nur in dänischer Sprache)
Die wesentliche Änderung, die ab dem 1.6.2010 in Kraft tritt, ist der § 7a Absatz.1 nr.4 (dänisches Entsendegesetz). Diese bedeutet, dass die für das ausländische Unternehmen zu bezeichnende Kontaktperson, aus dem Kreis der Personen benannt werden muss, die in Verbindung mit der zu erbringenden Dienstleistung in Dänemark arbeiten.
§ 7e Die Einhaltung der Anmeldepflicht wird von der Arbeistaufsichtsbehörde überwacht.
Die übrigen Änderungen dieses Gesetzes treten erst zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft.
Dies gilt u.a. für die Plicht, sich als Unternehmen zu registrieren, unabhängig davon, ob Mitarbeiter entsandt werden oder nicht, sowie die Pflicht, seinem Auftraggeber ein Dokument über die erfolgte Anmeldung vor Beginn der Dienstleistung auszuhändigen.